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Wie behandele ich GWG´s in Deutschland ab 2008?

Posted: 2. Jan 2008, 19:39
by claudiar
Ab dem 01.01.2008 gelten bei der Abschreibung für GWG´s in Deutschland neue Regeln.

Alle Anschaffungen bis netto 150,00 Euro werden nun direkt in den Aufwand gebucht. Sie brauchen weder aktiviert noch gesondert gelistet oder geführt werden.

Alle Wirtschaftsgüter bis 1.000,00 Euro netto werden ab 2008 als Sammelposten über die Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben. Dabei ist das Anschaffungsdatum jedes einzelnen Wirtschaftsgut unerheblich.

Da hier von programmtechnischer Seite keine Änderung erfolgen muss, ist es ohne weiteres möglich, mit älteren Versionen unseres Programms diese zu erfassen und darzustellen. In Mac-/Win-/Lin-HaBu kann man diesen Posten wie folgt erfassen erfassen.

Unterjährig werden die einzelnen Rechnungen auf das entsprechenden Bestandskonto gebucht. Von der Gesamtsumme des Kontos wird am Ende des Jahres in der Anlagenbuchhaltung ein Einzelposten mit Anschaffungsdatum 01.01 erfasst und über 5 Jahre (60 Monate) linear abgeschrieben.

Folgende neue Konten sind anzulegen:

SKR 03:
0485 GWG Sammelposten 150 - 1000 Euro
4862 Abschreibungen GWG (Sammelposten)

SKR 04:
0675 GWG Sammelposten 150 - 1000 Euro ("S"oll, "B"estandskonto)
6264 Abschreibungen GWG (Sammelposten) ("S"oll, "A"ufwandskonto)

Ab dem Jahre 2010 wird ein Wahlrecht eingeführt. Dies ermöglicht einem für jedes Wirtschaftsjahr die komplette Abschreibung eines Guts zwischen 150 - 410 Euro oder die Bildung eines Pools wie 2008 + 2009.

Mehr dazu findet Ihr unter:

http://www.fibumarkt.de/Fachinfo/Anlage ... -2008.html

Re: Wie behandele ich GWG´s in Deutschland ab 2008?

Posted: 14. Jun 2010, 15:40
by claudiar
Ab 01.01.2010 ergibt sich wieder eine Änderung bei der Abschreibung der GWGs. Für 2008 und 2009 ist die Bildung des Sammelpostens Pflicht. Ab 2010 kann wahlweise die alte Regelung (von 150 bis 410 Euro als GWG direkt abschreiben, Anschaffungen über 410 Euro sind normal zu aktivieren) oder die Regelung des Sammelpostens gewählt werden. Wichtig ist daß man sich für eine der beiden Möglichkeiten entscheidet. Eine Vermischung ist nicht erlaubt.