Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen EU

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claudiar
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Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen EU

Beitrag von claudiar »

Seit dem 01.01.2015 müssen für elektronische Dienstleistungen die Umsatzsteuer im Land des Empfängers abgeführt/angemeldet werden in dem der Endkunde seinen Wohnsitz hat und Privatperson ist. Um zu vermeiden dass man nun in jedem EU-Land eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss in das man eine Leistung erbracht hat, gibt es seit Jahresanfang den "Mini One Stop Shop" (Kurz = MOSS). Hier kann man über das Portal der BZSt ab Frühjahr eine eigens dafür eingerichtete Steuererklärung abgeben. Die Anmeldung in diesem Onlineportal erfolgt mit der Elster-Kennung. Um an diesem Verfahren teilnehmen zu können ist eine einmalige Anmeldung nötig.

Für gewerbliche Kunden ist das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden. Die Rechnung wird also weiterhin ohne Steuer ausgestellt. Die Versteuerung erfolgt beim Empfänger.

Wir sind noch dabei eine vereinfachte Lösung zur Erstellung korrekter Rechnungen durch unser Programm zu erarbeiten. Bis dahin sollte folgende Lösung gewählt werden:

Zunächst werden 2 neue Konten und 1 Steuerschlüssel benötigt:

SKR03 = 8339 SKR04 = 4339 = Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze

SKR03 = 1768 SKR04 = 3818 = Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen/ Werklieferungen

MEU0 = Variable EU-Umsatzsteuer (Verknüpfung mit Konto 1768/3818, Steuersatz 1%)

Alle steuerpflichtigen Umsätze werden, ungeachtet des Steuersatzes, auf diese beiden Konten gebucht. Beim normalen Buchen über die Buchungsmaske muss die Umsatzsteuer manuell dem entsprechenden Wert angepasst werden.

Beim Erstellen von Rechnungen über das Programm ist für die Umsatzsteuer ein eigener Artikel anzulegen der in den Hauptteil der Rechnung eingefügt wird. Der Artikel der elektronischen Leistung/Ware ist OHNE Steuerschlüssel anzulegen. Die Umsatzsteuer wird nun im Rechnungstext extra ausgewiesen und nichtmehr in der Endkalkulation. Wie bereits geschrieben, arbeiten wir derzeit an einer besseren Lösung.

Folgende Artikel werden derzeit benötigt:

1 Artikel mit Verknüpfung zu Konto 8339/4339 für die Ware/Dienstleistung OHNE Steuerschlüssel
1 Artikel mit Verknüpfung zu Konto 1768/3818 für die Umsatzsteuer OHNE Steuerschlüssel

Mehr Infos zur Neuerung findet ihr auch auf folgender Seite genauer beschrieben:

http://www.haufe.de/finance/buchfuehrun ... 68808.html
viele Grüße aus Südhessen

Claudia

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