Immerwieder wird uns darüber berichtet, dass die, über die DATEV-Schnittstelle, exportierten Daten beim Steuerberater nicht eingelesen werden können. Folgende Info ist dazu zu beachten:
Zurzeit (Stand 2008) werden von DATEV zwei Dateiformate unterstützt. Das DATEV-Inputformat mit Ordnungsbegriffserweiterung (OBE) und das DATEV Inputformat mit Kontonummernerweiterung (KNE). Beide Dateiformate unterscheiden sich im Wesentlichen in den Feldlängen / Feldtypen und der Mehrwährungsfähigkeit. Für einen Export aus diesem Programm spielen diese Punkte keine Rolle. Da das DATEV-Inputformat mit OBE weiter verbreitet ist, wird dieses unterstützt. Beim Export werden die Dateien DE001 und DV01 erstellt.
Beim Import liest der Steuerberater liest nur das Journal als Stapelbuchung ein und kann diese in die eingerichtete Buchhaltung übernehmen. Saldovorträge werden nicht mitgeliefert und müssen im Steuerbüro, wie dort gewohnt, in das neue Jahr übertragen werden. Beim Nutzen der Schnittstelle ist auf die Automatik-Konten zu achten. Diese (und nur diese) müssen im Kontenplan entsprechend markiert werden. Beim Export des Journals werden alle Buchungen, die auf ein Automatik-Konto gehen, ohne Steuerschlüssel übergeben, da DATEV bei einer Buchung auf ein Automatik-Konto die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer automatisch verbucht. Hier werden oftmals Fehler bei der Einrichtung gemacht. Wenn Unsicherheiten beim richtigen Markieren der entsprechenden Konten bestehen, können diese schnell mit Ihrem Steuerberater abgeklärt werden.